Allgemeine Fragen (9)

Warum sind nicht alle Glaubensinhalte wie zum Beispiel Stammapostelamt, Heilsvermittlung an Entschlafene, Erwartung der baldigen Wiederkunft Jesu Christi unserer Kirche in den Glaubensartikeln formuliert?

Das neuapostolische Glaubensbekenntnis steht im engen Zusammenhang mit den altkirchlichen Bekenntnissen. Die ersten drei Artikel entsprechen weitgehend dem Apostolikum; sie betonen also die Bedeutung der alten Bekenntnisse. Die darauf folgenden sieben Artikel stellen eine Auslegung, Weiterführung und Ergänzung dieser Bekenntnisse dar. Deswegen werden weitergehende Glaubensinhalte, die zwar in den Glaubensartikeln angelegt sind, nicht ausformuliert. Im Übrigen ist auch das für das Evangelium grundlegende Doppelgebot der Liebe zu Gott und dem Nächsten nicht in das Bekenntnis aufgenommen worden, obwohl es integraler Bestandteil unserer Glaubenslehre ist.

Warum erlangen die Amtsträger (einschließlich Vorsteher) von solchen Änderungen (neue Glaubensartikel) zuerst aus anderen Quellen Kenntnis und erst später von offizieller Seite unserer Kirche?

Durch Indiskretion sind die Texte bereits an Internetforen gegeben worden, bevor sie auf dem geplanten Weg den Amtsträgern und Geschwistern zugänglich gemacht werden konnten. Es ist eine Begleiterscheinung des Internet, dass solche Vorabinformationen auf anderen als kirchenoffiziellen Organen erscheinen. Es ist bedauerlich, dass es solche Indiskretionen gibt, doch muss sich die Kirche wie jede andere Institution damit abfinden.

Der Begriff "Kirche Christi" wird in den neuen Glaubensartikeln anders verwendet als bisher. Welcher Begriff wäre nun korrekt, um die von Aposteln Versiegelten innerhalb der Kirche zu beschreiben? Kann man analog zum katholisch-apostolischen Verständnis von "Mustergemeinden" sprechen?

Der Begriff "Mustergemeinde" erscheint wenig geeignet, weil er falsche Assoziationen weckt, etwa in dem Sinne, als wäre jede neuapostolische Gemeinde ein vorbildliches Muster für alle anderen. Um diejenigen, die durch die Apostel versiegelt sind als Ganzes zu bezeichnen, ist der Begriff der "Wiedergeborenen" bzw. der „Gotteskinder“ geeignet. Die Wiedergeburt aus Wasser und Geist umfasst nach unserem Glaubensverständnis die Heilige Wassertaufe und die Heilige Versiegelung. Damit begründet sich die Gotteskindschaft und es werden die Voraussetzungen zur Erstlingsschaft erlangt.

Sind die Glaubensartikel in der jetzigen Fassung dem Dialog mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften abträglich?

Diese hin und wieder geäußerte Ansicht ist nicht zutreffend. Vielmehr dient eine klare Positionierung dazu, im offenen Dialog die Unterschiedlichkeiten miteinander besprechen zu können. Bei einer Darstellung dessen, was geglaubt wird, ist es unumgänglich, neben den gemeinsamen Glaubensinhalten auch die differierenden zu benennen.

Wesentlicher Ausdruck der Dialogbereitschaft ist die Erweiterung des Kirchenbegriffs in dem Sinne, dass alle, die im Namen des dreieinigen Gottes getauft sind, an Christus glauben und ihn als ihren Herrn bekennen, als zur Kirche gehörend - also als Christen – gesehen werden. Die Denominationen, denen diese Christen angehören, bezeichnen wir als Kirchen.

Sind alle 10 Glaubensartikel gleichwertig oder besteht eine Abstufung zwischen den ersten drei und den weiteren Glaubensartikeln?

Die ersten drei Glaubensartikel formulieren das trinitarische Bekenntnis, das uns mit den anderen Christen verbindet. Die weiteren Glaubensartikel zeigen die spezifischen Inhalte des neuapostolischen Glaubens auf. Von daher ist die Bedeutung der ersten drei Glaubensartikel weitreichender.

Nach wie vor wird im Glaubensbekenntnis unserer Kirche die hohe Bedeutung des in ihr wirkenden Apostelamtes betont. Ist dies vereinbar mit Aussagen unserer Kirche in den letzten Jahren? So hieß es zum Beispiel in einer Ausarbeitung zum Thema „Neuapostolische Kirche – eine Sekte?“ („Lehre und Erkenntnis“ – Sammelband III, S. 26): „Wie Gott seine Beziehung zu Menschen anderer Religionen und Glaubensrichtungen, die auch geglaubt, gebetet und geopfert haben und auf ihre Weise nachgefolgt sind, gestalten wird, überlassen wir seiner unantastbaren Gerechtigkeit, in der es auch für die anderen Menschen eine Erfüllung geben wird.“

Wir sehen keinen Widerspruch zwischen dem Glaubensbekenntnis und den angeführten Aussagen unserer Kirche in den letzten Jahren. Im Gegenteil, die Überarbeitung der Glaubensartikel erfolgte ja gerade mit Blick auf die Lehrentwicklung in dieser Zeit.

Wie steht unser Stammapostel zu den Glaubensartikeln?

Der Stammapostel war an der Abfassung persönlich beteiligt und hat der jetzt vorliegenden Fassung inhaltlich voll zugestimmt.

Wer hat die Glaubensartikel neu formuliert?

Die Glaubensartikel sind von einer Gruppe von Aposteln in enger Abstimmung mit dem Stammapostel überarbeitet worden. In den Entscheidungsprozess sind alle Bezirksapostel und Bezirksapostelhelfer einbezogen worden. Die endgültige Formulierung wurde von der Bezirksapostelversammlung abgenommen und den Aposteln auf der Apostelversammlung International in Kapstadt vorgestellt.

Worin bestand die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Glaubensartikel?

Es haben sich in der Vergangenheit einige Veränderungen in der Lehre unserer Kirche ergeben, die auch bereits publiziert worden sind. Beispiel dafür sind die Präzisierungen zum Taufverständnis. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, auch die Glaubensartikel entsprechend zu überarbeiten. Diese Überarbeitung wurde unter möglichst großer Wahrung des bisherigen Textkorpus vorgenommen.

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